Elektroinstallateur aus dem Ausland: Rot-Weiß-Rot-Karte Schritt für Schritt
Wenn in der Region kein Elektriker mehr frei ist, lohnt sich der Blick über die Grenze. Für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU führt der Weg meistens über die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Weil Elektroinstallateure 2026 ein Mangelberuf sind, ist das gut machbar. Wir gehen aus deiner Sicht als Arbeitgeber Schritt für Schritt durch, was zu tun ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Fachkräfte aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen keine Rot-Weiß-Rot-Karte.
- Für Elektriker aus Drittstaaten brauchst du eine abgeschlossene Ausbildung, ein verbindliches Jobangebot mit mindestens KV-Lohn und 55 von 90 Punkten.
- Du kannst den Antrag als Betrieb selbst einbringen. Gesetzlich sind acht Wochen vorgesehen, in der Praxis solltest du mehr Zeit einplanen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick, Stand Oktober 2026. Das ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte der Behörden und die jeweils geltende Rechtslage.
Brauchst du überhaupt eine Rot-Weiß-Rot-Karte?
Bürger der EU-Staaten, von Island, Norwegen und Liechtenstein sowie der Schweiz haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine Bewilligung, um bei dir zu arbeiten, und auch keine Rot-Weiß-Rot-Karte. Einen Elektriker aus Deutschland, Ungarn, Kroatien oder Rumänien stellst du also grundsätzlich genauso an wie einen Österreicher. Bleibt er länger als drei Monate, braucht er eine Anmeldebescheinigung der Aufenthaltsbehörde. Mehr zu Fachkräften aus Rumänien und Bulgarien liest du in diesem Beitrag.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist für Drittstaatsangehörige gedacht, also zum Beispiel für Elektriker aus Bosnien und Herzegowina, Serbien oder der Türkei. Für einzelne Gruppen gibt es Sonderregeln, etwa wenn jemand bereits einen Aufenthaltstitel in Österreich hat.
Elektriker als Mangelberuf: die Grundlage
Welche Berufe als Mangelberufe gelten, legt das Ministerium jedes Jahr in der Fachkräfteverordnung fest. Für 2026 ist das die Verordnung BGBl. II Nr. 316/2025 mit 64 bundesweiten Mangelberufen. Für Elektrobetriebe sind vor allem diese relevant:
- Elektroinstallateure und Elektromonteure (Nr. 14)
- Elektromechaniker (Nr. 38)
- Techniker und Diplomingenieure für Starkstromtechnik (Nr. 3 bis 5)
- Techniker und Diplomingenieure für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik (Nr. 32 und 51)
Dazu kommen regionale Listen, die nur für Betriebe mit Sitz im jeweiligen Bundesland gelten. In Oberösterreich und Salzburg stehen dort allgemein „Elektroberufe“, in Tirol zusätzlich Techniker mit höherer Ausbildung für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik. Verlangt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung, die mit einer mehrjährigen Lehrausbildung in Österreich vergleichbar ist.
Wichtig für die Planung: Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2026. Anträge, die bis dahin eingebracht werden, werden nach der Liste 2026 erledigt. Hast du gerade einen Kandidaten in Aussicht, lohnt es sich, den Antrag noch heuer zu stellen.
Das Punkteschema: 55 von 90 Punkten
Neben Ausbildung und Jobangebot muss die Fachkraft nach einem Punkteschema mindestens 55 Punkte erreichen. So setzen sich die Punkte laut migration.gv.at zusammen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf: 30
- Berufserfahrung je Halbjahr, in Österreich 2 Punkte (höchstens 20): 1
- Deutsch auf A1, A2 oder B1: 5 / 10 / 15
- Englisch auf A2 oder B1: 5 / 10
- Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch auf B1, je Sprache (Sprachen gesamt höchstens 25): 5
- Alter bis 30, bis 40 oder bis 50 Jahre: 15 / 10 / 5
- Mindestens erforderlich: 55 von 90 Punkten
Rechenbeispiel: Ein Elektroinstallateur mit abgeschlossener Ausbildung, 35 Jahre alt, mit sieben Jahren Berufserfahrung und Deutsch auf A2-Niveau kommt auf 30 + 14 + 10 + 10 = 64 Punkte. Ohne Deutschzertifikat wären es 54 Punkte und damit knapp zu wenig. Ein Sprachnachweis, der nicht älter als fünf Jahre ist, entscheidet hier über den Antrag.
Schritt für Schritt: So läuft der Antrag für deinen Betrieb
- Ausbildung prüfen. Lass dir Zeugnis oder Diplom der Ausbildung schicken, dazu Nachweise über Dauer und Inhalte.
- Punkte durchrechnen. Dienstzeugnisse belegen die Berufserfahrung, ein Sprachdiplom oder Kurszeugnis die Sprachkenntnisse.
- Verbindliches Jobangebot machen. Der Lohn muss mindestens dem Mindestentgelt nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag entsprechen. Zahlst du im Betrieb üblicherweise mehr, steht auch der neuen Fachkraft diese Überzahlung zu.
- Arbeitgebererklärung ausfüllen. Darin bestätigst du die genauen Angaben zum künftigen Arbeitsplatz. Das Formular findest du gemeinsam mit dem Antragsformular auf migration.gv.at.
- Antrag einbringen. Als künftiger Arbeitgeber kannst du den Antrag selbst bei der Aufenthaltsbehörde im Inland stellen. In Vorarlberg und Tirol ist das die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten wie Innsbruck der Magistrat. Alternativ stellt die Fachkraft den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat. Die Antragsgebühr beträgt laut migration.gv.at 218 Euro.
- Unterlagen vollständig beilegen. Reisepass, aktuelles Passfoto, Nachweis einer Krankenversicherung und die Belege für die Punkte. Viele Behörden verlangen außerdem einen aktuellen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland. Urkunden in anderen Sprachen müssen auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein.
- AMS-Prüfung und Entscheidung. Die Behörde leitet den Antrag an das AMS weiter. Dort wird geprüft, ob die Punkte erreicht sind, eine Ausbildung im Mangelberuf vorliegt und der Lohn passt. Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz hat das AMS dafür vier Wochen Zeit. Braucht die Fachkraft ein Visum, beantragt sie ein Visum D für die Einreise und die Abholung.
Wie lange es dauert und was danach kommt
Die Behörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden, deshalb soll der Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Rechnungshof hat ausgewertet, dass 2022 etwa ein Viertel der Fälle innerhalb eines Monats erledigt war, in mehr als 40 Prozent der Fälle die acht Wochen aber vermutlich überschritten wurden. Rechne vom Handschlag bis zum ersten Arbeitstag lieber mit einigen Monaten.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte gilt 24 Monate und berechtigt zur Arbeit bei dem Unternehmen, das im Antrag steht. Will die Fachkraft in dieser Zeit den Arbeitgeber wechseln, braucht sie einen neuen Antrag. War sie in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate entsprechend beschäftigt, kann sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Die gibt ihr unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Für dich heißt das: In den ersten zwei Jahren entscheidet sich, ob dein neuer Elektriker langfristig bleibt. Hilfe bei Wohnung und Deutschkurs zählt dafür genauso wie der Lohn.
Anerkennung, Gleichhaltung und Kollektivvertrag
Eine formale Anerkennung der Ausbildung brauchst du für die Rot-Weiß-Rot-Karte meistens nicht. Laut migration.gv.at ist sie nur bei reglementierten Berufen nötig, etwa bei Gesundheitsberufen. Für die meisten Berufe wird die Qualifikation im Verfahren anhand der vorgelegten Nachweise beurteilt. Ob ein Beruf reglementiert ist, kannst du auf berufsanerkennung.at nachsehen.
Freiwillig möglich ist eine Gleichhaltung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium, der Antrag geht auch online. Die Gleichhaltung bringt eine rechtlich-formale Gleichstellung, etwa für arbeitsrechtliche Fragen. Für Abschlüsse aus Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es eigene Abkommen.
Beim Lohn gilt dasselbe wie für alle anderen Mitarbeiter. Im Elektrogewerbe sind Arbeiter im Kollektivvertrag für das Metallgewerbe erfasst, in Industriebetrieben gilt der Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie. Welcher KV für dich gilt, hängt von der Kammerzugehörigkeit deines Betriebs ab, die aktuellen Lohntabellen findest du bei der WKO.
Häufige Fragen
Brauchen Elektriker aus der EU eine Rot-Weiß-Rot-Karte?
Nein. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und brauchen keine Arbeitsbewilligung.
Wie viele Punkte braucht ein Elektriker für die Rot-Weiß-Rot-Karte?
Mindestens 55 von 90 Punkten. Punkte gibt es für die abgeschlossene Ausbildung im Mangelberuf, die Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und das Alter.
Kann ich als Arbeitgeber den Antrag selbst stellen?
Ja. Der künftige Arbeitgeber kann den Antrag bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland einbringen, gemeinsam mit der Arbeitgebererklärung. Alternativ stellt die Fachkraft den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Behörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden. Laut Rechnungshof wurde diese Frist 2022 aber in mehr als 40 Prozent der Fälle vermutlich überschritten. Mit Unterlagen, Übersetzungen und Visum planst du besser einige Monate ein.
Fazit: Gut vorbereitet ist der Weg machbar
Entscheidend sind vollständige Unterlagen, ein sauberes Jobangebot nach KV und genug Vorlaufzeit. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du bei der Aufenthaltsbehörde, beim AMS oder bei deiner Wirtschaftskammer nach.
Kosten-Rechner: Was kostet dich deine offene Stelle, solange du auf die Karte wartest?
Du suchst Elektriker im In- oder Ausland? Schreib uns an office@hofer-personal.at, Betriebe bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Wie wir für Elektrobetriebe arbeiten, zeigt unsere Seite zur Personalvermittlung Elektro.
Quellen
- migration.gv.at: Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
- Fachkräfteverordnung 2026, BGBl. II Nr. 316/2025 (RIS)
- Unternehmensserviceportal: Rot-Weiß-Rot-Karte
- Unternehmensserviceportal: Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten
- oesterreich.gv.at: Rot-Weiß-Rot-Karte, Verfahren und Fristen
- § 20d Ausländerbeschäftigungsgesetz (RIS)
- AMS: Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
- Rechnungshof: Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU, Reihe Bund 2024/11 (PDF)
- BMWET: Gleichhaltung oder Bewertung einer ausländischen Berufsausbildung
- Elektropraxis: Kollektivvertragsabschluss für das Elektrogewerbe (KV Metallgewerbe)
- WKO: Kollektivverträge und Lohntabellen
Geschrieben von
Philipp Hofer & Team
Philipp Hofer ist Gründer von Hofer Personal. Gemeinsam mit unserem Team begleiten wir KMU in Österreich, der Ostschweiz und Süddeutschland bei der Personalsuche und der Unternehmensnachfolge – mit 32 Jahren Erfahrung und im Schnitt über 250 Vermittlungen pro Jahr.
Mehr über uns Philipp auf LinkedIn (öffnet in neuem Tab)Für Unternehmen
Deine Stelle ist schon zu lange offen?
Jeder Monat kostet. Wir suchen aktiv nach Fachkräften für Handwerk, Technik und Pflege – auch nach Menschen, die gerade keine Stellenanzeigen lesen.