Ersten Mitarbeiter anmelden: Schritt für Schritt
Beim ersten Mitarbeiter kommt einiges an Papierkram auf dich zu. Das meiste machst du nur einmal. Hier ist die Reihenfolge, mit der du nichts vergisst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anmeldung bei der Gesundheitskasse muss vor dem ersten Arbeitstag passieren, elektronisch über ELDA.
- Vorher brauchst du einmalig eine Beitragskontonummer von der ÖGK – kostenlos und online.
- Den Dienstzettel bekommt dein Mitarbeiter gleich nach Beginn. Sonst drohen Strafen.
- Innerhalb von 6 Monaten wählst du eine Mitarbeitervorsorgekasse.
- Am einfachsten: Du beauftragst von Anfang an eine Lohnverrechnung.
1. Lohnverrechnung klären
Entscheide zuerst, wer deine Löhne abrechnet: du selbst mit einem Lohnprogramm, deine Steuerberatung oder ein Lohnverrechner. Für den Anfang empfehlen wir, das abzugeben. Die Lohnverrechnung übernimmt dann auch die Anmeldung und die monatlichen Meldungen.
2. Beitragskontonummer bei der ÖGK beantragen
Bevor du jemanden anmelden kannst, brauchst du als Arbeitgeber eine Beitragskontonummer bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Du beantragst sie einmalig über ein Onlineformular der ÖGK. Das ist kostenlos, Unterlagen brauchst du keine.
3. Kollektivvertrag und Einstufung festlegen
Welcher Kollektivvertrag gilt, hängt von deiner Gewerbeberechtigung ab. Darin findest du die Verwendungsgruppe, den Mindestlohn, Zulagen und die Arbeitszeit. Stuf deinen Mitarbeiter richtig ein: Wer zu wenig bezahlt, riskiert Nachzahlungen und Strafen wegen Unterentlohnung.
4. Vor dem ersten Arbeitstag anmelden
Die Anmeldung muss vor Arbeitsantritt bei der Gesundheitskasse sein – auch bei einem Probetag, auch bei geringfügig Beschäftigten. Als Anmeldung gilt nur die elektronische Meldung über ELDA. Papier, E-Mail oder ein Anruf reichen nicht.
In die Anmeldung gehören unter anderem deine Beitragskontonummer, Name und Versicherungsnummer des Mitarbeiters, Beginn, Arbeitszeit und der Beginn der betrieblichen Vorsorge. Eine Kopie der Anmeldung gibst du deinem Mitarbeiter.
Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert Beitragszuschläge und Verwaltungsstrafen. Bei Kontrollen auf Baustellen und in Betrieben wird genau das geprüft.
5. Dienstzettel oder Arbeitsvertrag aushändigen
Gleich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bekommt dein Mitarbeiter einen Dienstzettel: eine schriftliche Aufstellung der wichtigsten Rechte und Pflichten. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit denselben Angaben ersetzt ihn.
Seit März 2024 gehören unter anderem dazu: Beginn, Arbeitsort, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, Einstufung und Entgelt, wie der Lohn ausgezahlt wird, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und das Kündigungsverfahren, die Probezeit, der Sitz deines Betriebs und der Sozialversicherungsträger.
Fehlt der Dienstzettel, drohen Strafen von 100 bis 436 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.000 Euro.
6. Mitarbeitervorsorgekasse wählen
Für jeden Mitarbeiter zahlst du 1,53 % des Bruttolohns in eine Mitarbeitervorsorgekasse („Abfertigung neu“). Die Kasse wählst du selbst: Du hast 6 Monate ab dem ersten Arbeitsverhältnis Zeit, einen Beitrittsvertrag abzuschließen. Danach fordert dich die Gesundheitskasse auf, und wenn du weiter nichts tust, wird dir eine Kasse zugewiesen.
7. Arbeitsschutz organisieren
- Evaluierung: Du hältst schriftlich fest, welche Gefahren es an den Arbeitsplätzen gibt und was du dagegen tust.
- AUVAsicher: Für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern betreuen Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner kostenlos. Du musst die Betreuung bei der AUVA anfordern.
- Unterweisung: Zeig deinem Mitarbeiter am ersten Tag Gefahren, Schutzausrüstung, Erste Hilfe und Fluchtwege – und halte die Unterweisung schriftlich fest.
8. Jeden Monat
- Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Pausen – das kann auch der Mitarbeiter selbst tun, du musst es aber kontrollieren.
- Lohn abrechnen und den Lohnzettel aushändigen.
- Abgaben zahlen: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Sozialversicherung sind bis zum 15. des Folgemonats fällig. Das übernimmt in der Regel deine Lohnverrechnung.
Alle Schritte auf zwei Seiten zum Abhaken gibt es in unserer Checkliste „Der erste Mitarbeiter in 10 Schritten“.
Häufige Fragen
Muss ich auch einen Probetag anmelden?
Ja. Sobald jemand bei dir mitarbeitet, ist er vorher anzumelden – auch für einen einzigen Tag. Ein reines Kennenlernen ohne Mitarbeit ist etwas anderes, aber die Grenze ist schmal.
Muss ich geringfügig Beschäftigte anmelden?
Ja. Auch wer weniger als die Geringfügigkeitsgrenze verdient (2026: 551,10 Euro im Monat), muss vor Arbeitsantritt angemeldet werden.
Kann ich die Anmeldung selbst machen?
Ja, über ELDA. Einfacher ist es, wenn deine Lohnverrechnung das übernimmt – sie kennt die Datensätze und Fristen.
Stand Oktober 2026. Die Angaben gelten für Österreich und sind sorgfältig geprüft, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Die genauen Zahlen für deinen Betrieb rechnet dir deine Lohnverrechnung oder Steuerberatung.
Quellen
- Unternehmensserviceportal: Anmelden von Personal (öffnet in neuem Tab)
- Forum Verlag: Transparenzpaket – Änderungen beim Dienstzettel (öffnet in neuem Tab)
- WKO: Zuweisung einer Mitarbeitervorsorgekasse (öffnet in neuem Tab)
- WKO: Präventivdienste für Klein- und Mittelbetriebe (AUVAsicher) (öffnet in neuem Tab)
Geschrieben von
Philipp Hofer & Team
Philipp Hofer ist Gründer von Hofer Personal. Gemeinsam mit unserem Team begleiten wir KMU in Österreich, der Ostschweiz und Süddeutschland bei der Personalsuche und der Unternehmensnachfolge – mit über 30 Jahren Erfahrung und im Schnitt über 250 Vermittlungen pro Jahr.
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