Förderungen für deinen ersten Mitarbeiter
Für den ersten Mitarbeiter gibt es in Österreich echtes Geld – aber fast immer nur, wenn du es vor dem ersten Arbeitstag regelst. Hier sind die drei wichtigsten Förderungen und die Reihenfolge, die zählt.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnnebenkosten-Befreiung für Neugründer (NeuFöG): 12 Monate lang entfallen gut 5,6 % Lohnnebenkosten.
- Eingliederungsbeihilfe vom AMS: Zuschuss zum Lohn, wenn du jemanden einstellst, der länger arbeitslos war oder über 50 ist.
- Lehrlingsförderung: Wenn dein erster Mitarbeiter ein Lehrling ist.
- Die goldene Regel: Erst Förderung klären, dann zusagen. Die AMS-Förderung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden.
1. Lohnnebenkosten-Befreiung für Neugründer
Wer einen Betrieb neu gründet, zahlt für seine Mitarbeiter eine Zeit lang einen Teil der Lohnnebenkosten nicht. Das regelt das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG).
Was entfällt:
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
- Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers
- Unfallversicherungsbeitrag
Wie lange: Insgesamt 12 Monate, gerechnet ab dem Monat, in dem du den ersten Mitarbeiter beschäftigst. Diese 12 Monate müssen in die ersten 36 Monate nach der Gründung fallen. Im ersten Jahr nach der Gründung gilt die Befreiung für alle Mitarbeiter, im zweiten und dritten Jahr nur noch für die ersten drei.
Was du brauchst: das Formular NeuFö 2. Du bekommst es nach einer kurzen Beratung bei deiner Fachgruppe, der Bezirksstelle oder dem Gründerservice der Wirtschaftskammer. Die Beratung geht auch telefonisch oder online. Ohne das Formular gibt es die Befreiung nicht – gib es deiner Lohnverrechnung, bevor der erste Lohn abgerechnet wird.
Wie viel: Gut 5,6 % vom Bruttolohn. Bei einem Monteur mit 2.800 Euro brutto sind das rund 2.200 Euro im ersten Jahr.
Wichtig: Eine Betriebsübernahme gilt nicht als Neugründung. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, bekommt diese Befreiung nicht.
2. Eingliederungsbeihilfe vom AMS
Das AMS zahlt einen Teil der Lohnkosten, wenn du jemanden einstellst, der es am Arbeitsmarkt schwerer hat. Das sind vor allem Menschen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und
- über 50 Jahre alt sind, oder
- unter 25 sind und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos, oder
- 25 oder älter sind und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos.
Wie hoch der Zuschuss ist und wie lange er läuft, vereinbart das AMS mit dir im Einzelfall. Die Altersgrenzen können je Bundesland abweichen. In Vorarlberg gibt es zusätzlich eine eigene Aktion für Menschen ab 55.
Entscheidend: Du beantragst die Beihilfe über dein eAMS-Konto vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Ruf am besten beim Service für Unternehmen deines AMS an, sobald du einen passenden Kandidaten hast – und sag erst danach fix zu.
3. Wenn dein erster Mitarbeiter ein Lehrling ist
Bildest du einen Lehrling aus, gibt es von der Wirtschaftskammer die Basisförderung für Lehrbetriebe und weitere Förderungen, etwa für Coaching oder gute Lehrabschlussprüfungen. Vorher muss deine Lehrlingsstelle feststellen, dass dein Betrieb ausbilden darf.
Stand Oktober 2026: Das Förderbudget für 2026 ist laut Wirtschaftskammer ausgeschöpft. Anträge werden angenommen, ausgezahlt wird frühestens ab Ende Jänner 2027. Frag vorher bei deiner Lehrlingsstelle nach.
Die richtige Reihenfolge
- Formular NeuFö 2 besorgen – am besten schon bei der Gründung, spätestens bevor der erste Mitarbeiter anfängt.
- Passenden Kandidaten finden.
- Mit dem AMS reden, ob eine Eingliederungsbeihilfe möglich ist, und sie vor Arbeitsbeginn beantragen.
- Erst dann fix zusagen und den Mitarbeiter anmelden.
Wie die Anmeldung selbst funktioniert, steht in Ersten Mitarbeiter anmelden: Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Lohnnebenkosten-Befreiung auch, wenn ich einen Betrieb übernehme?
Nein. Ein bloßer Wechsel des Inhabers gilt nicht als Neugründung. Die Befreiung gibt es nur für neu gegründete Betriebe.
Kann ich die AMS-Förderung nachträglich beantragen?
In der Regel nicht. Die Eingliederungsbeihilfe muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Melde dich deshalb beim AMS, bevor du zusagst.
Gelten die Förderungen auch für Teilzeitkräfte?
Die Lohnnebenkosten-Befreiung gilt für alle Dienstnehmer, auch in Teilzeit. Ob das AMS eine Teilzeitstelle fördert, klärt es im Einzelfall.
Stand Oktober 2026. Die Angaben gelten für Österreich und sind sorgfältig geprüft, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Die genauen Zahlen für deinen Betrieb rechnet dir deine Lohnverrechnung oder Steuerberatung.
Geschrieben von
Philipp Hofer & Team
Philipp Hofer ist Gründer von Hofer Personal. Gemeinsam mit unserem Team begleiten wir KMU in Österreich, der Ostschweiz und Süddeutschland bei der Personalsuche und der Unternehmensnachfolge – mit über 30 Jahren Erfahrung und im Schnitt über 250 Vermittlungen pro Jahr.
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