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Pflegeassistenz vs. DGKP: Welche Qualifikationen brauchst du wirklich?

  • Autorenbild: Mary
    Mary
  • 6. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

'Wir suchen eine Pflegekraft' – klingt einfach. Ist es nicht. In Österreich gibt es drei klar geregelte Qualifikationsstufen in der Pflege, die gesetzlich definiert sind und bestimmen, wer welche Tätigkeiten ausführen darf. Wer das nicht kennt, besetzt Stellen falsch – oder vergibt Aufgaben, die rechtlich nicht erlaubt sind.



Die drei Qualifikationsstufen im Überblick

  • Pflegeassistenz (PA): 1 Jahr Ausbildung – Grundpflegerische Tätigkeiten unter Aufsicht

  • Pflegefachassistenz (PFA): 2 Jahre Ausbildung – Erweiterte Pflegetätigkeiten, mehr Eigenverantwortung

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP): 3 Jahre FH-Studium – Vollständige Pflegekompetenz, Pflegediagnosen, eigenverantwortliches Handeln


Was darf wer? Die Tätigkeitsbereiche im Detail


Pflegeassistenz (PA)

  • Körperpflege, Mobilisierung, Lagerung

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

  • Vitalzeichenmessung nach Anordnung

  • Einfache Verbandwechsel nach Anordnung

  • NICHT: Eigenständige Pflegediagnosen, Medikamentengabe (außer oral nach Anordnung)


Pflegefachassistenz (PFA)

  • Alle Tätigkeiten der PA

  • Subkutane und intramuskuläre Injektionen nach Anordnung

  • Venöse Blutabnahme

  • Sondenernährung nach Anordnung

  • Erweiterte Wundversorgung

  • NICHT: Eigenständige Pflegeplanung, intravenöse Medikamentengabe


DGKP

  • Eigenverantwortliche Pflegediagnostik und Pflegeplanung

  • Alle pflegerischen Tätigkeiten ohne Einschränkung

  • Koordination und Anleitung von PA und PFA

  • Intravenöse Therapien nach ärztlicher Anordnung

  • Übernahme von Leitungsfunktionen


Welche Qualifikation brauchst du für welche Stelle?

  • Langzeitpflege/Pflegeheim: Mix aus PA, PFA und DGKP – DGKP für Teamleitung und komplexe Fälle

  • Akutpflege/Krankenhaus: Überwiegend DGKP, PFA für unterstützende Tätigkeiten

  • Ambulante Pflege/Hauskrankenpflege: PA und PFA für Grundpflege, DGKP für komplexe Versorgung

  • 24-Stunden-Betreuung: Eigenes Regelwerk – Personenbetreuer nach GewO, kein Pflegepersonal im engeren Sinn


Was bedeutet das für dein Recruiting?

  • Stelle klar definieren bevor du suchst: Welche Tätigkeiten sind gefordert?

  • Nicht zu hoch qualifizieren: Eine DGKP für reine Grundpflegetätigkeiten ist überbezahlt und oft unzufrieden

  • Nicht zu niedrig qualifizieren: Eine PA darf bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht übernehmen – das ist Haftungsrisiko

  • Anerkennungsverfahren einplanen: Für internationale Qualifikationen immer prüfen welcher österreichischen Stufe sie entsprechen


Fazit

Die richtige Qualifikation für die richtige Stelle ist nicht nur eine Frage der Effizienz – sondern auch der Rechtssicherheit. Wir helfen dir, den Bedarf klar zu definieren und die passende Person zu finden.

Für weitere Informationen oder persönliche Unterstützung erreichst du uns direkt über unser Kontaktformular.

Willst du mehr wissen oder direkt loslegen? Ich bin für dich da: philipp[at]hofer-personal.at

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