top of page
  • Philipp Hofer

Fasching am Arbeitsplatz – erlaubt ist, was einem gefällt?

Aktualisiert: 15. Juli 2020


Faschingszeit am Arbeitsplatz
Faschingszeit

Im Fasching ist Trubel und Heiterkeit angesagt. Wenn die sogenannte fünfte Jahreszeit anbricht, gelten bekanntlich keine Regeln mehr – aber wie sieht das bei Dir am Arbeitsplatz aus?

Ich habe mich mit ein paar Personalern mit der weniger lustigen Seite der närrischen Zeit befasst, nämlich der rechtlichen. Was ist eigentlich am Arbeitsplatz erlaubt und was nicht?

Der Faschingsdienstag ist ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag. Ist man ein Fan der närrischen Zeit, hat man folgende Möglichkeiten:

Du nimmst Dir frei

oder

Du verkleidest dich einfach am Arbeitsplatz und feierst dort – aber geht das auch so einfach?

Leider nein, denn auch wenn es in der Faschingszeit meist lustig zugeht, hört der Spaß spätestens beim Streit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf.

Darf der Einzelhandelsangestellte mit Lippenstift und mit Clownnase Kunden betreuen?

Clown und Narrenzeit am Arbeitsplatz

Es gibt Vorschriften im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes, ansonsten gibt es keine gesetzlichen Regeln zur Arbeitskleidung. Es gibt keine Gesetze, die das Verkleiden im Job verbieten würden, allerdings ist die Rechtsprechung der Gerichte, das die Kleidung dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen ist. Ist in einer Branche förmliche Kleidung gängig, könnte die Faschingsverkleidung am Arbeitsplatz zu einem Problem werden.

In manchen Berufen existieren Kostümierungsverbote aber auch aufgrund von Sicherheits- oder Pietätsgründen. Einen Arzt in der Notfallaufnahme würde man im Aufzug eines Cowboys nicht unbedingt als seriös wahrnehmen.

Unser Tipp an Dich: Am besten besprichst Du vorab mit deinem Arbeitgeber, ob es im Unternehmen erlaubt ist, wenn Mitarbeiter in der Faschingszeit im Kostüm erscheinen.

Darf eine Angestellte gezwungen werden, am Faschingsdienstag im Betrieb eine rosa Perücke zu tragen?

Kostümierung am Arbeitsplatz

Einige Unternehmen wollen gerne als humorvoll wahrgenommen werden und unterstützen deshalb Ihre Mitarbeiter mit den Kostümen in der Faschingszeit. Aber ist es auch rechtens, wenn der Arbeitgeber Verkleidung am Arbeitsplatz verordnet?

Gesetzlich Nein!

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Maskierung nicht anordnen, es muss mit den Mitarbeitern vereinbart werden. Das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Kostüm darf allgemein aber nicht entwürdigend oder lächerlich sein.

Mitarbeiter können eine Verkleidung natürlich auch verweigern, Grund für eine Kündigung oder Entlassung ist es jedenfalls nicht.

Wein, Sekt, Krapfen & Co am Arbeitsplatz? Ist die Firmenfaschingsfeier Arbeits- oder Freizeit?

Faschingszeit und Alkohol am Arbeitsplatz

Wenn dein Arbeitgeber zu einer Firmenfaschingsfeier während der Arbeitszeit einlädt, wird das Fest zur Arbeitszeit und muss entlohnt werden. Wird außerhalb der Arbeitszeiten gefeiert, bleibt das in der Regel unbezahlt – dementsprechend beruht auch der Besuch auf freiwilliger Basis. Falls ein generelles Alkoholverbot im Betrieb besteht, ist dieses auch in der Faschingszeit strikt einzuhalten. Wenn deine Kollegen inoffiziell einen Umtrunk in der Pause organisieren, sollte dies auch vorher geklärt werden, ob man im Fasching eine Ausnahme machen darf.

Wir wünschen Euch viel Spaß in der Faschingszeit.

29 Ansichten0 Kommentare

Comments


bottom of page