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Dein persönlicher Feiertag

Aktualisiert: 13. Juli 2020

Feiertage abschaffen? Für die Wirtschaft und Unternehmen wohl oft wünschenswert, für Arbeitnehmer*innen lieber nicht. Doch 2019 wurde genau das in Österreich beschlossen, somit ist der Karfreitag seit dem letzten Jahr kein offizieller Feiertag.


Stattdessen kannst Du jedes Jahr einen Tag im Jahr zu deinem persönlichen F(r)eier-Tag ernennen, den Du einseitig

bestimmst. Das bedeutet, Du bestimmst wann Du diesen Tag konsumierst, ohne dass dein*e Arbeitgeber*in Dir dies verwehren kann.


Damit das auch reibungslos klappt solltest Du dabei folgendes auf jeden Fall beachten:

  • Der persönliche Feiertag muss SCHRIFTLICH bis zu 3 Monate vor Urlaubsantritt im Betrieb bekannt gegeben werden

  • Du kannst Deinen persönlichen Feiertag nur einmal pro Urlaubsjahr in Anspruch nehmen

  • Hast Du deinen persönlichen Feiertag in Anspruch genommen, wird Dir dieser Tag vom Urlaubsanspruch abgezogen (das heißt Du hast einen Tag weniger Urlaub!)

  • Arbeitest Du an deinem persönlichen Feiertag, steht Dir nicht nur Urlaubsentgelt sondern auch Entgelt für die geleisteten Stunden zu – allerdings hast Du für dieses Urlaubsjahr trotzdem KEINEN persönlichen Feiertag mehr zu Verfügung


Egal welchen Tag Du zu Deinem persönlichen Feiertag machen möchtest, ob es nun dein Geburtstag, oder der Hochzeitstag ist - wenn Du dich an die oben genannten Dinge hältst, steht dem Nichts im Wege.


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