13. und 14. Gehalt in Österreich: Pflicht, Auszahlung & Steuern
Aktualisiert: 23. Sept.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gehören in Österreich für fast alle Beschäftigten selbstverständlich dazu. Aber wusstest du, dass es dafür gar keine allgemeine gesetzliche Grundlage gibt? Hier erfährst du, woher das 13. und 14. Gehalt kommen, ob sie Pflicht sind, wann sie ausbezahlt werden, wie hoch sie sind und warum sie steuerlich so attraktiv sind – egal ob du Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber bist.

Das Wichtigste in Kürze
Das 13. Gehalt ist das Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration), das 14. Gehalt das Urlaubsgeld (Urlaubszuschuss).
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch – geregelt sind die Sonderzahlungen im Kollektivvertrag.
Weil fast alle Arbeitsverhältnisse in Österreich unter einen Kollektivvertrag fallen, bekommen trotzdem fast alle Beschäftigten beide Zahlungen.
Wann und in welcher Höhe ausbezahlt wird, steht im Kollektivvertrag deiner Branche.
Sonderzahlungen werden begünstigt besteuert: Die ersten 620 Euro sind steuerfrei, danach gilt in der Regel ein fester Satz von 6 Prozent.
Woher kommen das 13. und 14. Gehalt?
Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration haben ihren Ursprung bereits im 19. Jahrhundert: Damals beschenkten Fabrikbesitzer ihre Mitarbeiter:innen zu Firmenjubiläen oder zu Weihnachten mit Naturalien oder Geschenken. Im Laufe der Jahrzehnte konnten die Gewerkschaften in Österreich immer mehr erreichen.
Was als freiwilliger Bonus für höhere Angestellte begann, wurde ab den 1950er-Jahren in den Kollektivverträgen als 14. Monatsgehalt bzw. Urlaubszuschuss festgeschrieben und nach und nach auch auf Arbeiter:innen ausgeweitet. Durch Steuerreformen wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld schließlich steuerlich begünstigt – und genau das macht sie bis heute so wertvoll.
Ist das 13. und 14. Gehalt in Österreich Pflicht?
Kurz gesagt: Nicht per Gesetz, aber per Kollektivvertrag. Viele Arbeitnehmer:innen glauben, dass ihnen die Sonderzahlungen gesetzlich zustehen. Das stimmt so nicht: Es gibt kein allgemeines Gesetz, das Arbeitgeber zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld verpflichtet.
Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Und weil fast alle Arbeitsverhältnisse in Österreich unter einen Kollektivvertrag fallen, erhalten auch fast alle Beschäftigten beide Zahlungen. Solange der Kollektivvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt, darf dich dein Arbeitgeber davon nicht ausnehmen.
Fällt ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise unter keinen Kollektivvertrag, besteht ein Anspruch nur dann, wenn die Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart sind.
Wann wird das 13. und 14. Gehalt ausbezahlt?
Einen gesetzlichen Stichtag gibt es nicht – den genauen Termin legt der Kollektivvertrag deiner Branche fest. In der Praxis gilt meistens:
Urlaubsgeld (14. Gehalt): häufig mit dem Mai- oder Junigehalt oder beim Antritt des Haupturlaubs
Weihnachtsgeld (13. Gehalt): meistens mit dem Novembergehalt, spätestens Anfang Dezember
Tipp: Schau in deinem Kollektivvertrag unter „Sonderzahlungen“ nach – dort steht der genaue Fälligkeitstermin.
Wie hoch ist das 13. und 14. Gehalt?
In vielen Kollektivverträgen entspricht jede Sonderzahlung einem vollen Monatsgehalt. Bei Arbeiter:innen wird teilweise anders gerechnet, etwa nach einer bestimmten Anzahl von Wochenlöhnen. Auch Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlungen – anteilig im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit.
Beginnst oder beendest du ein Arbeitsverhältnis während des Jahres, bekommst du die Sonderzahlungen in der Regel anteilig (aliquot) für die Zeit, in der du beschäftigt warst. Die Details regelt wieder der Kollektivvertrag.
Wie wird das 13. und 14. Gehalt versteuert?
Genau hier liegt der große Vorteil des österreichischen Systems. Sonderzahlungen werden – bis zu einem Sechstel der laufenden Jahresbezüge, dem sogenannten Jahressechstel – begünstigt besteuert:
Die ersten 620 Euro sind steuerfrei.
Darüber fallen bis 25.000 Euro nur 6 Prozent Lohnsteuer an.
Für sehr hohe Sonderzahlungen gelten höhere Stufen.
Sozialversicherungsbeiträge fallen trotzdem an. Unterm Strich bleibt von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aber deutlich mehr netto übrig als von einem normalen Monatsgehalt. Die genaue Berechnung übernimmt deine Lohnverrechnung oder Steuerberatung.
13. und 14. Gehalt in Deutschland und der Schweiz
Gerade im Grenzraum Vorarlberg, Bayern, Baden-Württemberg und Ostschweiz lohnt sich der Vergleich:
Deutschland: Ein festes 13. und 14. Gehalt wie in Österreich gibt es nicht. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart ist – und es wird nicht begünstigt besteuert.
Schweiz: Ein 14. Monatslohn ist unüblich, ein 13. Monatslohn ist dagegen weit verbreitet und wird meist im Arbeitsvertrag vereinbart.
Tipp: Wenn du Jobangebote über die Grenze vergleichst, rechne immer mit dem Jahresbrutto – nicht mit dem Monatsgehalt.
Was heißt das für Arbeitgeber?
Jahresbrutto kommunizieren: In Österreich wird mit 14 Monatsgehältern gerechnet. Kandidat:innen aus Deutschland oder der Schweiz sind das oft nicht gewohnt und unterschätzen dein Angebot, wenn sie nur das Monatsgehalt sehen.
Ein echtes Argument im Recruiting: Die begünstigt besteuerten Sonderzahlungen sind ein starkes Argument, wenn du Fachkräfte aus dem Ausland für deinen Betrieb gewinnen willst.
Richtig einplanen: Sonderzahlungen gehören fix in die Personalkostenplanung.
Du suchst Fachkräfte in Österreich, Bayern oder der Ostschweiz? Wir unterstützen dich bei der Personalvermittlung – auch über die Grenze, etwa in Bayern oder der Ostschweiz.
Häufige Fragen
Habe ich ohne Kollektivvertrag Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt? Nur, wenn die Sonderzahlungen in deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart sind.
Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch in Teilzeit? Ja, in der Regel anteilig im Verhältnis zu deiner Arbeitszeit.
Bekomme ich die Sonderzahlungen, wenn ich während des Jahres wechsle? In den meisten Fällen steht dir der anteilige Betrag zu. Die genauen Regeln stehen in deinem Kollektivvertrag.
Wo finde ich meinen Kollektivvertrag? Alle Kollektivverträge findest du zum Beispiel unter kollektivvertrag.at.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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