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14 Gehälter, warum eigentlich?

Aktualisiert: 13. Juli 2020

In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, seit je her ein 13. Und 14. Monatsgehalt – aber hast Du dich eigentlich auch schon mal gefragt, warum das so ist? Und wusstest Du, dass es für das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine gesetzliche Grundlage gibt? Wieso also bekommt in Österreich jedeR der/die arbeitet diese Sonderzahlungen?


Das Urlaubsgeld und die Weihnachtsremuneration sind Sonderzahlungen die ihren Ursprung bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatten – dort beschenkten die Fabrikbesitzer ihre MitarbeiterInnen nämlich in Form von Naturalien oder Geschenken anlässlich zu Firmenjubiläen oder auch zu Weihnachten. Im Laufe der Jahre hatten die Gewerkschaften in Österreich immer mehr in Bezug auf die Sonderzahlungen erreichen können.

Was anfänglich als freiwillige Bonuszahlungen für höhere Angestellte begann, wurde mit den 50er Jahren kollektivvertraglich als 14. Monatsgehalt bzw. Urlaubszuschuss festgelegt und wurde fortlaufend auch den ArbeiterInnen zugesprochen. Durch Steuerreformen und weitere Vertragsverhandlungen wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld teilweise Steuerbefreit und sind seither mit einem fixen Satz besteuert.


Sonderzahlungen, wie das 13. und 14. Gehalt sind also Zahlungen, die es ohne Gewerkschaft und Kollektivverträge nicht gäbe. Auch die Annahme vieler ArbeitnehmerInnen, dass ihnen die Sonderzahlungen gesetzlich zustehen würden ist so nicht korrekt. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, die Sonderzahlungen von ArbeitgeberInnen an ArbeitnehmerInnen vorsehen – lediglich die Kollektivverträge und die darin festgelegten Vereinbarungen sind maßgeblich dafür, dass wir Urlaubs- und Weihnachtsgelder erhalten. Von diesen Vereinbarungen darf auch niemand ausgenommen werden, solange für den- oder diejenige der entsprechende Kollektivvertrag der Branche zur Anwendung kommt.


Wenn auch Du wissen möchtest was im Kollektivvertrag Deiner Branche vereinbart ist, findest Du unter folgendem Link alle nötigen Infos.

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