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Tipps für Deine Arbeitnehmerveranlagung

Aktualisiert: 21. Juli 2020

Die Arbeitnehmerveranlagung – für viele ist dieser Begriff ein einziges Mysterium. Wir haben ein paar Infos und Tipps für Dich zusammengetragen, damit auch Du über die Sinnhaftigkeit deines Steuerausgleichs Bescheid weißt.

Vorne weg möchten wir noch anmerken, dass wir keine Steuerberater sind und wir lediglich allgemeine Infos und Tipps von einzelnen Institutionen und öffentlichen Webseiten zur besseren Übersicht für Euch zusammengetragen haben. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr und wir empfehlen für individuelle Anfragen oder Unklarheiten an das BMF, die Arbeiterkammer oder einen Steuerberater zu wenden.


Die Frage die sich den meisten beim Steuerausgleich stellt ist wohl die: „Lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für mich überhaupt?“ – Grundsätzlich kann man sagen: Ja. Denn selbst wenn man keine besonderen Sonderausgaben oder Ähnliches anzugeben hat, kann man auch durch die richtigen Kreuzchen durchaus ein paar Hundert Euro zurückbekommen.


Für wen lohnt sich der Steuerausgleich zum Beispiel also?

  • Du hattest nur 1 lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis während eines Jahres

  • Du warst nicht gesamte Jahr durchgehend beschäftigt (bspw. Mütter und Väter nach der Karenz)

  • Du hast im vergangenen Jahr zuerst in Vollzeit, dann in Teilzeit gearbeitet

  • Du bist Pensionist oder Ferialarbeiter

  • Du warst eine gewisse Zeit arbeitslos oder hast eine Gehaltserhöhung bekommen


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Außerdem ist es gut zu wissen, dass es seit dem Jahr 2017 die antraglose Arbeitnehmerveranlagung gibt. Das bedeutet, dass Du nicht unbedingt selbst das Formular „L1“ ausfüllen musst, um eine Steuergutschrift zu bekommen. Die Arbeitnehmerveranlagung kannst Du entweder bequem Online erledigen oder klassisch per analogem Formular.




Ob Du für die antraglose Veranlagung berücksichtigt wirst hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Du beziehst nur aus einer Quelle lohnsteuerpflichtige Einkünfte – du arbeitest also nicht für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber.

  • Du hast bist 30.06. des Folgejahres keinen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung eingebracht

  • Du beziehst nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit

  • Du erhältst für das entsprechende Steuerjahr eine Gutschrift

  • Das Finanzamt kann davon ausgehen, dass sich die Gutschrift nicht aufgrund weiterer Abschreibungen erhöht


Natürlich lohnt es sich, den Antrag für die ANV selbst einzubringen, vor allem wenn Du zum Beispiel folgende Posten berücksichtigen willst:

  • Du kaufst regelmäßig Arbeitsmaterialien oder bildest dich auf eigene Kosten für den Beruf weiter? Solche Dinge kannst Du unter Werbungskosten anführen

  • Alles was mit Spenden, Kirchenbeiträgen oder Versicherungen zu tun hat, kannst du unter Sonderausgaben anführen

  • Unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ können alle Kosten für Therapie, Heilbehelfe, Medikamente (z.B. bei chronischer Krankheit) angeführt werden, aber auch Kinderbetreuungskosten für junge Familien können abgesetzt werden


Das Kreuzchen am richtigen Ort, kann durchaus bares Geld bedeuten

Außerdem kann man durch Kreuzchen am richtigen Ort ebenfalls seine Steuergutschrift aufbessern – dazu informiere dich ob Du Anspruch auf

  • Kinderfreibetrag

  • Pensionistenabsetzbetrag

  • oder Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast


Und auch als Pendler*in steht Dir unter Umständen ab 20 km eine Pendlerpauschale zu – ob dies für dich gilt kannst du Dir bspw. über BMF mit dem Pendlerrechner ermitteln.


Möchtest Du solche außernatürlichen Belastungen, Werbungskosten und Sonderausgaben bei der Veranlagung anführen, kannst dies natürlich auch noch tun, wenn die ANV bereits automatisch vom Finanzamt erledigt wurde. Bedenke aber bei Sonderausgaben, Werbungskosten etc. daran, dass Du solche Belege, Rechnungen und Kontoauszüge/Nachweise aufbewahrst (bis zu 7 Jahren rückwirkend, kann das Finanzamt diese Nachweise anfordern!)


Auch wenn das alles erst mal sehr kompliziert aussieht - die Arbeitnehmerveranlagung ist nicht zwingend so undurchsichtig. Wie bereits anfangs erwähnt, sind wir selbst keine Steuerexperten, aber wir hoffen auch für Dich das Thema „Arbeitnehmerveranlagung“ mit unseren Infos ein wenig transparenter gemacht zu haben. Wenn Du bei deiner Veranlagung nicht sicher bist, ob du gewisse Posten/Kosten absetzen kannst, dann nimm Kontakt zur AK auf oder kontaktiere einen Steuerberater - das erste Informationsgespräch ist bei den meisten nämlich kostenlos, und wenn am Ende dann sogar noch ein paar Euros vom Finanzamt retour kommen, ist es den Aufwand bestimmt wert.


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